A L L G E M E I N E G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N (AGB) DER SANNY-SOLUTIONS HANDELS GMBH (SANNY-SOLUTIONS)


§ 1

GELTUNGSBEREICH

1.1          Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verkaufsgeschäfte zwischen SANNY-SOLUTIONS und ihren Kunden. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt SANNY-SOLUTIONS nicht an, es sei denn, SANNY-SOLUTIONS hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Abweichungen von diesen AGB können nur in schriftlicher Form vereinbart werden.

1.2          Diese AGB gelten bis zur Herausgabe neuer AGB durch SANNY-SOLUTIONS auch für alle zukünftigen Geschäftsfälle, selbst wenn diese ohne Hinweis auf die AGB zustande kommen.

§ 2

BESTELLUNG, LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG

2.1          Angebote von SANNY-SOLUTIONS sind freibleibend. Verträge über Bestellungen des Kunden kommen erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder erfolgter Warenlieferung durch SANNY-SOLUTIONS zustande. An Bestellungen ist der Kunde zehn Tage ab Zugang der Bestellung bei SANNY-SOLUTIONS gebunden. Ein Zwischenverkauf seitens SANNY-SOLUTIONS bleibt vorbehalten. Die in den Katalogen, Prospekten und anderen Unterlagen von SANNY-SOLUTIONS oder im Internet angegebene Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen udgl. sind nur annähernd angegeben; alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Änderungen der vom Kunde bestellten Waren, die auf die Verbesserung der Technik oder auf rechtliche Vorgaben (insbesondere des Gesetzes und der Rechtsprechung) zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern diese Änderungen dem Kunden zumutbar sind. SANNY-SOLUTIONS ist außerhalb der schriftlichen Auftragsbestätigungen nicht verpflichtet, Änderungen von sich aus dem Kunden bekannt zu geben.

2.2          Ist der Kunde Unternehmer und weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung des Kunden ab, so hat der Kunde unverzüglich, spätestens aber binnen sieben Kalendertagen ab Erhalt der Auftragsbestätigung, schriftlich zu widersprechen. Andernfalls kommt der Vertrag zu den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen zustande.

2.3          Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, gilt die Ware als „ab Werk“ (EXW) verkauft. SANNY-SOLUTIONS stellt die Ware nach ihrer freien Wahl an ihrer Zentrale in A-6841 Mäder oder verbundenen Gesellschaften zur Verfügung bzw. liefert ab den genannten Orten. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Sitz von SANNY-SOLUTIONS in A-6841 Mäder.

2.4          Versandkosten hat der Kunde zu tragen. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Kunden. Für den Gefahrübergang gilt dies auch dann, wenn SANNY-SOLUTIONS ausnahmsweise die Versandkosten übernimmt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmt SANNY-SOLUTIONS die Transportmittel und Transportweg. Teillieferungen durch SANNY-SOLUTIONS sind zulässig.

2.5          Wird die Ware versendet, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Ist vereinbart, dass die Ware durch den Kunden abgeholt wird, geht die Gefahr auf den Kunden mit der tatsächlichen Übergabe der Ware bzw. dem Ablauf der vereinbarten Abholfrist bzw. des Abholtermins über.

2.6          Die Lieferfrist für Waren beträgt ungefähr 14 Tage. Von SANNY-SOLUTIONS an- gegebene Lieferfristen erfolgen immer freibleibend und werden nach Möglichkeit eingehalten. Ist die Einhaltung einer ausnahmsweise vereinbarten, verbindlichen Lieferfrist infolge von SANNY-SOLUTIONS nicht beherrschbarer, nicht zu vertretender Umstände, z.B. bei höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, im Fall behördlicher Verfügung, Energiemangel oder Arbeitskampfmaßnahmen bei SANNY-SOLUTIONS oder ihren Zulieferanten nicht möglich, wird die Lieferfrist für die Dauer dieses Umstands und der Beseitigung der resultierenden betrieblichen Folgewirkungen unterbrochen. Sollten die Umstände länger als drei Monate an- dauern, ist jede Vertragspartei wegen des noch nicht erfüllten Teils zum Rücktritt berechtigt, ohne dass dadurch Schadenersatzansprüche entstehen.

2.7          Ist für die Lieferung durch SANNY-SOLUTIONS ausnahmsweise eine verbindliche Lieferfrist vereinbart, so tritt bei Überschreiten der Frist Verzug erst nach erfolgter Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist von zumindest zwei Wochen ein. Zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadenersatz ist der Kunde erst nach Eintritt des Verzugs und nach fruchtlosem Ablauf einer SANNY-SOLUTIONS gesetzten, weiteren angemessenen Nachfrist berechtigt.

2.8          Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde, beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:

          a)         Datum der Auftragsbestätigung;

          b)         Datum der Erfüllung aller dem Kunden obliegenden technischen, unternehmerischen und finanziellen Voraussetzungen, insbesondere der Bezahlung der Ware

2.9          SANNY-SOLUTIONS bietet bei einigen Waren auch eine individuelle Gestaltung durch individuellen Aufdruck von Logos und anderer Werbemittel an. Derartige Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Logos und andere aufzudruckende Werbemittel sind SANNY-SOLUTIONS im laut ihrer Website geforderten Format und der geforderten Auflösung zur Verfügung zu stellen. SANNY- SOLUTIONS ist berechtigt, den Auftrag zum Aufdruck nach Erhalt des Logos oder anderen Werbemittels ohne Nennung von Gründen abzulehnen.

§ 3

PREISE

3.1          Die vom Kunden zu bezahlenden Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste von SANNY-SOLUTIONS und sind auch auf ihrer Website ersichtlich. Alle Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Alle Preise sind bis zum Tag des Vertragsabschlusses nach 2.1. freibleibend und gelten netto ab dem von SANNY-SOLUTIONS in der Auftragsbestätigung genannten Liefer- bzw. Versandort. Versandkosten und Umsatzsteuer werden gesondert ausgewiesen.

3.2          SANNY-SOLUTIONS behält sich insbesondere auch in ständigen Geschäftsbeziehungen vor, die Annahme von Bestellungen von Mindestauftragswerten abhängig zu machen bzw. Kleinmengenzuschläge zu verrechnen.

3.3          Allenfalls vereinbarte Sonderleistungen, wie z.B. der Aufdruck von Logos oder an- deren Werbemitteln auf den Waren oder Sonderverpackungen, werden zusätzlich in Rechnung gestsellt.

§ 4

ZAHLUNG

4.1          Der gesamte Kaufpreis für die bestellte Ware ist mangels anderer schriftlicher Vereinbarung im Voraus unmittelbar nach Abschluss des Vertrags zu bezahlen. SANNY-SOLUTIONS verrechnet den Kaufpreis im Ganzen oder ausnahmsweise in Teilen und darf Anzahlungen verlangen. Die Fakturen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug binnen 14 Tagen zu bezahlen. Zum Beginn der Lieferfrist siehe § 2.8. Rechtzeitige Zahlungen müssen bei SANNY-SOLUTIONS zum Termin bzw. am letzten Tag der Frist bar eingelangt bzw. ihrem Konto unwiderruflich gutgeschrieben sein.

4.2          Der Kunde gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch und ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Ist der Kunde auch nur mit einer Zahlung in Verzug, ist SANNY- SOLUTIONS berechtigt,

          a)          Mahngebühren in der Höhe von EUR 40,00 netto für jede (eigene) Mahnung zu verrechnen,

          b)          sämtliche anfallenden Kosten für Betreibungsschritte durch Dritte (Rechtsanwaltskosten bzw. Kosten von Inkassobüros) nach den gesetzlichen Regelungen zu verrechnen,

          c)          Zahlungen zuerst zur Abdeckung aufgelaufener Kosten, hiernach zur Abdeckung angefallener Verzugszinsen und sodann auf die älteste Schuld anzurechnen (allfällige Zahlungswidmungen des Kunden werden hiermit als unbeachtlich vereinbart),

          d)          unbeschadet des Rechts der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (dieser Zinssatz ist entsprechend höher anzusetzen, wenn SANNY-SOLUTIONS selbst eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist),

          e)          eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen, wobei der Zeitraum des Zahlungsverzugs jedenfalls eine angemessene Verlängerungsfrist ist (diese Bestimmung gilt für Fälle, in welchen die Lieferfrist aufgrund einer diesbezüglichen Vereinbarung bereits vor vollständigem Zahlungseingang begonnen hätte, zum grundsätzlichen Beginn der Lieferfrist vgl. 2.8),

          f)          weitere Lieferungen zurückzuhalten,

          g)          bei ausnahmsweise vereinbarter Zahlung in mehreren Kaufpreisraten den gesamten noch offenen Kaufpreisrest fällig zu stellen (Terminverlust),

          h)          bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und allfällige Ersatzansprüche geltend zu machen.

4.3          SANNY-SOLUTIONS steht es frei, den Kunden mit allen aufgewendeten Kosten, die im Zusammenhang mit der offenen Verbindlichkeit entstehen, zu belasten.

4.4          Die Aufrechnung und Zurückbehaltung von Zahlungen wegen etwaiger Gegenansprüche ist nur mit von SANNY-SOLUTIONS anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden sowie im Fall der Zahlungsunfähigkeit von SANNY-SOLUTIONS zulässig.

§ 5

GEWÄHRLEISTUNG

5.1          Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, bleiben unberührt. Verbraucher haben SANNY-SOLUTIONS Mängel schriftlich

5.2          Kunden, die Unternehmer sind, haben die Ware nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und SANNY-SOLUTIONS erkennbare Mängel unverzüglich binnen drei Tagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen. Mängel, die dabei auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können oder die sich erst später zeigen, sind SANNY- SOLUTIONS unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Das Risiko des Zugangs der Mängelrüge trägt der Kunde. Kommt der Kunde den Untersuchungs- und Mitteilungsobliegenheiten nach diesem Absatz nicht zeitgerecht nach, gilt die Ware als genehmigt und der Kunde kann keine Ansprüche wegen des Mangels mehr geltend machen (insbesondere nicht aus Gewährleistung, Schadenersatz und Irrtum). § 377 Abs 5 UGB bleibt unberührt.

5.3          Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate ab Lieferung.

5.4          Liegt ein Mangel vor, so ist SANNY-SOLUTIONS nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) berechtigt, sofern SANNY-SOLUTIONS nicht zur Verweigerung (vgl. B. § 932 Abs 4 ABGB) berechtigt ist.

5.5          Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aufzulösen (Wandlung) – sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt – oder die Minderung des Kaufpreises zu verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, insbesondere unmöglich ist bzw. SANNY-SOLUTIONS in einem angemessenen Zeitraum nicht gelingt, von SANNY-SOLUTIONS verweigert oder schuldhaft verzögert wird. Zur Vornahme der Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen hat der Kunde SANNY-SOLUTIONS die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.

5.6          Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der restlichen Lieferung.

5.7          SANNY-SOLUTIONS kann nach ihrer Wahl vom Kunden verlangen, dass er das mangelhafte Teil/die Ware auf Kosten von SANNY-SOLUTIONS an eine von ihr genannte Adresse schickt oder er es/sie bereithält und SANNY-SOLUTIONS oder ein von ihr beauftragter Dritter die Mangelbeseitigung oder den Austausch direkt beim Kunden vornehmen/vornimmt.

5.8          Normaler Verschleiß bzw. gewöhnliche Abnutzung der Ware begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Auf die Gebrauchsanweisung, die der Ware beigefügt ist, wird ausdrücklich hingewiesen. Für Schäden durch davon abweichende Nutzung kann keine Haftung übernommen werden.

5.9          Sollte ausnahmsweise eine Lieferung der Ware vor vollständiger Bezahlung vereinbart sein, darf SANNY-SOLUTIONS die Nachbesserung oder Ersatzlieferung verweigern, solange der Kunde seine Zahlungspflichten nicht in dem Umfang erfüllt hat, der dem mangelfreien Teil der erbrachten Lieferung entspricht (z.B. bei selbständiger Verwendbarkeit).

§ 6

HAFTUNG, SCHADENERSATZ

6.1          SANNY-SOLUTIONS haftet – soweit in diesen AGB nicht anders geregelt – nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

6.2          Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit werden einvernehmlich ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Ist der Kunde Unternehmer, so verjähren Ersatzansprüche in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Gegenüber Unternehmern gilt auch ein Haftungsausschluss für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn, insbesondere bei etwa verspäteter oder mangelhafter Lieferung oder bei Nichtlieferung. Das Recht des Kunden auf Gewährleistung bleibt nach Maßgabe des § 5 unberührt.

6.3          Soweit die Haftung von SANNY-SOLUTIONS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SANNY-SOLUTIONS.

§ 7

WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER

7.1          Ist der Kunde Verbraucher und hat er einen Vertrag mit der SANNY- SOLUTIONS im Fernabsatz (z.B. über ihre Website) oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen, so kann er vom abgeschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er oder ein von ihm benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt, ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Dieses Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Waren nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf seine Bedürfnisse zugeschnitten sind (beispielsweise bei Aufdruck von Logos oder anderen Werbemitteln; § 18 Abs 1 Z 3 FAGG).

7.2          Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher der SANNY- SOLUTIONS Handels GmbH (Mähderle 4, A-6841 Mäder, E-Mail: info@sannysolutions.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Verbraucher kann dafür das auf unserer Website abrufbare Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht zwingend vorgeschrieben ist.

7.3          Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, wird die SANNY-SOLUTIONS alle bereits erhaltenen Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der SANNY-SOLUTIONS eingegangen ist. Die SANNY-SOLUTIONS kann die Rückzahlung verweigern, bis die Waren wieder zurückerhalten wurden oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

7.4          Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er die SANNY-SOLUTIONS über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet hat, an oben ersichtliche Adresse zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Die Kosten der Rücksendung sind vom Kunden zu tragen.

§ 8

EIGENTUMSVORBEHALT

8.1          Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SANNY- SOLUTIONS. Der Eigentumsvorbehalt hat auch Gültigkeit gegenüber dem Spediteur, dem die Waren auf Wunsch des Kunden oder auf Veranlassung von SANNY- SOLUTIONS übergeben werden.

8.2          Sollte ausnahmsweise eine Lieferung der Ware vor vollständiger Bezahlung vereinbart sein, ist der Kunde zum Weiterverkauf der Ware vor vollständiger Bezahlung ausschließlich nach Einholung und nach Maßgabe einer schriftlichen Zustimmung von SANNY-SOLUTIONS berechtigt. Die Befugnis zum Weiterverkauf entfällt automatisch, wenn der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat.

8.3          SANNY-SOLUTIONS ist berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten, aber noch nicht vollständig bezahlten Ware zu verlangen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich und vollständig nachkommt oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird sowie bei Abweisung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse oder der Kunde faktisch seine Zahlungen einstellt oder wegen des Abschlusses eines außergerichtlichen Ausgleichs an seine Gläubiger herantritt. Die Zurücknahme der Ware durch SANNY-SOLUTIONS gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dass dies gesondert schriftlich vereinbart wird. Auch bei Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware bleibt das Recht von SANNY-SOLUTIONS, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bestehen.

§ 9

GEISTIGES EIGENTUM, NACHAHMUNGSVERBOT

9.1          Der Kunde verpflichtet sich, die Ware von SANNY-SOLUTIONS ausschließlich unter dem von SANNY-SOLUTIONS vorgegebenen Namen und Markenzeichen zu vertreiben.

9.2          Die angebotenen Waren stehen im geistigen Eigentum der SANNY-SOLUTIONS. SANNY-SOLUTIONS verfügt insbesondere für Glashalterungen über ein Internationales Geschmacksmuster, welches bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) unter der Anmeldenummer D093114 registriert ist. Der Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, von SANNY-SOLUTIONS vertriebene Waren im Ganzen oder in Teilen nachzuahmen (zu vervielfältigen) und/oder Dritten Nachahmungen zugänglich zu machen, sei es in identischer oder abgeänderter Form. Diese Verpflichtung bzw. dieses Nachahmungsverbot gilt in jedem Fall für sämtliche Waren der SANNY-SOLTIONS, auch wenn für einzelne Waren keine gewerbliche Schutzrechte bestehen sollten.

9.3          Ohne ausdrückliche Zustimmung von SANNY-SOLUTIONS darf der Kunde keine wie immer gearteten Veränderungen der Waren durchführen. Vertragswidrigen, unautorisierten Veränderungen kann SANNY-SOLUTIONS insbesondere auch mit urheberrechtlichen Ansprüchen begegnen und/oder den Vertrag rückabwickeln und die Waren zurückfordern. Darüberhinausgehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

9.4          Der Kunde verpflichtet sich, von SANNY-SOLUTIONS stammende und/oder verwendete Texte, Skizzen, Zeichnungen, Bilder, Fotografien und sonstige Inhalte weder zu vervielfältigen noch Dritten zur Verfügung zu stellen, soweit es sich nicht um von SANNY-SOLUTIONS eindeutig zur allgemeinen Verbreitung bestimmte Materialien handelt (zB Werbekatalog).

§ 10

DATENSCHUTZ

Im Rahmen des Vertragsabschlusses speichert und verarbeitet SANNY-SOLUTIONS den Vor- und Nachnamen bzw. die Firma des Kunden, seine Anrede, seine Adresse (Postadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), die bestellten Waren und den Kauf- preis sowie bei Kunden, die Unternehmer sind, die Umsatzsteuer-Identifikations- Nummer (in der Folge kurz gemeinsam: „Daten“). Diese Daten werden – sofern keine darüberhinausgehende, ausdrückliche Zustimmung des Kunden vorliegt – lediglich zum Zweck der vertraglichen Abwicklung und der Übermittlung der bestellten Waren verarbeitet. Diese Daten werden gemäß Art 6 Abs 1 lit b Datenschutz-Grundverordnung (in der Folge kurz: „DSGVO“) rechtmäßig erhoben, da sie zur Erfüllung des Vertrags zwischen SANNY-SOLUTIONS und dem Kunden erforderlich sind. Ohne Zurverfügungstellung dieser Daten kann daher keine Übermittlung der bestellten Waren erfolgen. Nach Durchführung der Bestellung und Ablauf der Gewährleistungsfrist werden die erhobenen Daten gelöscht, sofern kein anderer Rechtsgrund zur weiteren Verwendung (insbesondere ausdrückliche Zustimmung des Kunden, gesetzliche Aufbewahrungsfristen) vorliegt. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt ausschließlich an den vom Kunden selbst ausgewählten Zahlungsdienstleister bzw. einen Zustelldienstleister und zwar auch nur soweit, als dies zur Erfüllung dieses Vertrags unbedingt notwendig ist. Der konkrete Vertrag wird zum Zwecke der Durchführung der Bestellung gespeichert.

Der Kunde hat jederzeit das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten SANNY-SOLUTIONS von ihm erfasst hat. Sollten die erfassten Daten unrichtig sein oder werden, kann der Kunde eine Berichtigung der Daten verlangen. Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen kommt dem Kunden außerdem ein Recht auf Löschung (Art 17 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art 18 f DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO) zu. Eine deutsche Fassung der DSGVO finden Sie zu Ihrer Kenntnisnahme unter folgendem Link: http://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0679&from=DE

Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten können sich Kunden an folgende Kontaktadresse bei SANNY-SOLUTIONS wenden: info@sannysolutions.com

Sollte der Kunde der Ansicht sein, dass SANNY-SOLUTIONS bei der Verarbeitung seiner Daten gegen rechtliche Bestimmungen verstößt, steht es ihm frei, Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde bzw. bei der nationalen Aufsichtsbehörde seines Aufenthaltsstaates einzubringen.

§ 11

GERICHTSSTAND UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1          Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB sowie Zusicherungen jeglicher Art bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzugeben.

11.2          Auf das Vertragsverhältnis zwischen SANNY-SOLUTIONS und dem Kunden findet das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss aller bi- und/oder multilateraler Abkommen betreffend den Kauf beweglicher Sachen, insbesondere unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge betreffend den internationalen Warenkauf (CISG) sowie der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechtsgesetzes (IPRG) und Rom I Anwendung.

11.3          Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder seinen Wohnsitz oder geschäftlichen Hauptsitz außerhalb Österreichs hat, ausschließlich das für A-6841 Mäder, Vorarlberg, Österreich, sachlich zuständige Gericht zuständig. SANNY-SOLUTIONS ist aber auch berechtigt, jeden anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu wählen.

11.4          Ist der Kunde Verbraucher, wird als außergerichtliche Streitschlichtungsstelle die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte (verbraucherschlichtung.or.at) tätig. Der Kunde kann bei Streitigkeiten diese Schlichtungsstelle anrufen. Der Verbraucher nimmt zur Kenntnis, dass SANNY-SOLUTIONS nicht verpflichtet ist, die- se Stelle zur Streitschlichtung einzuschalten oder sich ihr zu unterwerfen, und dass SANNY-SOLUTIONS im Falle einer Streitigkeit erst entscheiden wird, ob einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren zugestimmt wird oder nicht.

11.5          Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall wird anstelle der unwirksamen Bestimmung eine neue Regelung getroffen werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung oder dem mutmaßlichen Willen von SANNY-SOLUTIONS entspricht oder am nächsten kommt.

SANNY-SOLUTIONS Handels GmbH
Mähderle 4
A-6841 Mäder
ÖSTERREICH
E: info@sannysolutions.com

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SCHWEIZ

A L L G E M E I N E G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N (AGB)

DER SANNY-SOLUTIONS HANDELS GMBH – FÜR KUNDEN AUS DER SCHWEIZ

§ 1

GELTUNGSBEREICH

1.1          Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verkaufsgeschäfte zwischen SANNY-SOLUTIONS und ihren Kunden. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt SANNY-SOLUTIONS nicht an, es sei denn, SANNY-SOLUTIONS hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Abweichungen von diesen AGB können nur in schriftlicher Form vereinbart werden.

1.2          Diese AGB gelten bis zur Herausgabe neuer AGB durch SANNY-SOLUTIONS auch für alle zukünftigen Geschäftsfälle, selbst wenn diese ohne Hinweis auf die AGB zustande kommen.

§ 2

BESTELLUNG, LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG

2.1          2.1 Angebote von SANNY-SOLUTIONS sind freibleibend. Verträge über Bestellungen des Kunden kommen erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder erfolgter Warenlieferung durch SANNY-SOLUTIONS zustande. An Bestellungen ist der Kunde zehn Tage ab Zugang der Bestellung bei SANNY-SOLUTIONS gebunden. Ein Zwischenverkauf seitens SANNY-SOLUTIONS bleibt vorbehalten. Die in den Katalogen, Prospekten und anderen Unterlagen von SANNY-SOLUTIONS oder im Internet angegebene Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen udgl. sind nur annähernd angegeben; alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Änderungen der vom Kunde bestellten Waren, die auf die Verbesserung der Technik oder auf rechtliche Vorgaben (insbesondere des Gesetzes und der Rechtsprechung) zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern diese Änderungen dem Kunden zumutbar sind. SANNY-SOLUTIONS ist außerhalb der schriftlichen Auftragsbestätigungen nicht verpflichtet, Änderungen von sich aus dem Kunden bekannt zu geben.

2.2          Ist der Kunde Unternehmer und weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung des Kunden ab, so hat der Kunde unverzüglich, spätestens aber binnen sieben Kalendertagen ab Erhalt der Auftragsbestätigung, schriftlich zu widersprechen. Andernfalls kommt der Vertrag zu den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen zustande.

2.3          Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, gilt die Ware als „ab Werk“ (EXW) verkauft. SANNY-SOLUTIONS stellt die Ware nach ihrer freien Wahl an ihrer Zentrale in A-6841 Mäder oder verbundenen Gesellschaften zur Verfügung bzw. liefert ab den genannten Orten. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Sitz von SANNY-SOLUTIONS in A-6841 Mäder.

2.4          Versandkosten hat der Kunde zu tragen. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Kunden. Für den Gefahrübergang gilt dies auch dann, wenn SANNY-SOLUTIONS ausnahmsweise die Versandkosten übernimmt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmt SANNY-SOLUTIONS die Transportmittel und Transportweg. Teillieferungen durch SANNY-SOLUTIONS sind zulässig.

2.5          Wird die Ware versendet, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Ist vereinbart, dass die Ware durch den Kunden abgeholt wird, geht die Gefahr auf den Kunden mit der tatsächlichen Übergabe der Ware bzw. dem Ablauf der vereinbarten Abholfrist bzw. des Abholtermins über.

2.6          Die Lieferfrist für Waren beträgt ungefähr 14 Tage. Von SANNY-SOLUTIONS angegebene Lieferfristen erfolgen immer freibleibend und werden nach Möglichkeit eingehalten. Ist die Einhaltung einer ausnahmsweise vereinbarten, verbindlichen Lieferfrist infolge von SANNY-SOLUTIONS nicht beherrschbarer, nicht zu vertretender Umstände, z.B. bei höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, im Fall behördlicher Verfügung, Energiemangel oder Arbeitskampfmaßnahmen bei SANNY-SOLUTIONS oder ihren Zulieferanten nicht möglich, wird die Lieferfrist für die Dauer dieses Umstands und der Beseitigung der resultierenden betrieblichen Folgewirkungen unterbrochen. Sollten die Umstände länger als drei Monate andauern, ist jede Vertragspartei wegen des noch nicht erfüllten Teils zum Rücktritt berechtigt, ohne dass dadurch Schadenersatzansprüche entstehen.

2.7          Ist für die Lieferung durch SANNY-SOLUTIONS ausnahmsweise eine verbindliche Lieferfrist vereinbart, so tritt bei Überschreiten der Frist Verzug erst nach erfolgter Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist von zumindest zwei Wochen ein. Zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadenersatz ist der Kunde erst nach Eintritt des Verzugs und nach fruchtlosem Ablauf einer SANNY-SOLUTIONS gesetzten, weiteren angemessenen Nachfrist berechtigt.

2.8          Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde, beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:

          a)         Datum der Auftragsbestätigung;

          b)         Datum der Erfüllung aller dem Kunden obliegenden technischen, unternehmerischen und finanziellen Voraussetzungen, insbesondere der Bezahlung der Ware.

2.9          SANNY-SOLUTIONS bietet bei einigen Waren auch eine individuelle Gestaltung durch individuellen Aufdruck von Logos und anderer Werbemittel an. Derartige Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Logos und andere aufzudruckende Werbemittel sind SANNY-SOLUTIONS im laut ihrer Website geforderten Format und der geforderten Auflösung zur Verfügung zu stellen. SANNY-SOLUTIONS ist berechtigt, den Auftrag zum Aufdruck nach Erhalt des Logos oder anderen Werbemittels ohne Nennung von Gründen abzulehnen.

§ 3

PREISE

3.1          Die vom Kunden zu bezahlenden Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste von SANNY-SOLUTIONS und sind auch auf ihrer Website ersichtlich. Alle Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Alle Preise sind bis zum Tag des Vertragsabschlusses nach 2.1. freibleibend und gelten netto ab dem von SANNY-SOLUTIONS in der Auftragsbestätigung genannten Liefer- bzw. Versandort. Versandkosten und Umsatzsteuer werden gesondert ausgewiesen.

3.2          SANNY-SOLUTIONS behält sich insbesondere auch in ständigen Geschäftsbeziehungen vor, die Annahme von Bestellungen von Mindestauftragswerten abhängig zu machen bzw.  Kleinmengenzuschläge zu verrechnen.

3.3          Allenfalls vereinbarte Sonderleistungen, wie z.B. der Aufdruck von Logos oder an- deren Werbemitteln auf den Waren oder Sonderverpackungen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

§ 4

ZAHLUNG

4.1          Der gesamte Kaufpreis für die bestellte Ware ist mangels anderer schriftlicher Vereinbarung im Voraus unmittelbar nach Abschluss des Vertrags zu bezahlen. SANNY-SOLUTIONS verrechnet den Kaufpreis im Ganzen oder ausnahmsweise in Teilen und darf Anzahlungen verlangen. Die Fakturen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug binnen 14 Tagen zu bezahlen. Zum Beginn der Lieferfrist siehe § 2.8. Rechtzeitige Zahlungen müssen bei SANNY-SOLUTIONS zum Termin bzw. am letzten Tag der Frist bar eingelangt bzw. ihrem Konto unwiderruflich gutgeschrieben sein.

4.2          Der Kunde gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch und ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Ist der Kunde auch nur mit einer Zahlung in Verzug, ist SANNY- SOLUTIONS berechtigt,

          a)          Mahngebühren in der Höhe von EUR 40,00 netto für jede (eigene) Mahnung zu verrechnen,

          b)          sämtliche anfallenden Kosten für Betreibungsschritte durch Dritte (Rechtsanwaltskosten bzw. Kosten von Inkassobüros) nach den gesetzlichen Regelungen zu verrechnen,

          c)          Zahlungen zuerst zur Abdeckung aufgelaufener Kosten, hiernach zur Abdeckung angefallener Verzugszinsen und sodann auf die älteste Schuld anzurechnen (allfällige Zahlungswidmungen des Kunden werden hiermit als unbeachtlich vereinbart),

          d)          unbeschadet des Rechts der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (dieser Zinssatz ist entsprechend höher anzusetzen, wenn SANNY-SOLUTIONS selbst eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist),

          e)          eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen, wobei der Zeitraum des Zahlungsverzugs jedenfalls eine angemessene Verlängerungsfrist ist (diese Bestimmung gilt für Fälle, in welchen die Lieferfrist aufgrund einer diesbezüglichen Vereinbarung bereits vor vollständigem Zahlungseingang begonnen hätte, zum grundsätzlichen Beginn der Lieferfrist vgl. 2.8),

          f)          weitere Lieferungen zurückzuhalten,

          g)          bei ausnahmsweise vereinbarter Zahlung in mehreren Kaufpreisraten den gesamten noch offenen Kaufpreisrest fällig zu stellen (Terminverlust),

          h)          bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und allfällige Ersatzansprüche geltend zu machen.

4.3          SANNY-SOLUTIONS steht es frei, den Kunden mit allen aufgewendeten Kosten, die im Zusammenhang mit der offenen Verbindlichkeit entstehen, zu belasten.

4.4          Die Aufrechnung und Zurückbehaltung von Zahlungen wegen etwaiger Gegenansprüche ist nur mit von SANNY-SOLUTIONS anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden sowie im Fall der Zahlungsunfähigkeit von SANNY-SOLUTIONS zulässig.

§ 5

GEWÄHRLEISTUNG

5.1          Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, bleiben unberührt. Verbraucher haben SANNY-SOLUTIONS Mängel schriftlich

5.2          Kunden, die Unternehmer sind, haben die Ware nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und SANNY-SOLUTIONS erkennbare Mängel unverzüglich binnen drei Tagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen. Mängel, die dabei auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können oder die sich erst später zeigen, sind SANNY- SOLUTIONS unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Das Risiko des Zugangs der Mängelrüge trägt der Kunde. Kommt der Kunde den Untersuchungs- und Mitteilungsobliegenheiten nach diesem Absatz nicht zeitgerecht nach, gilt die Ware als genehmigt und der Kunde kann keine Ansprüche wegen des Mangels mehr geltend machen (insbesondere nicht aus Gewährleistung, Schadenersatz und Irrtum). § 377 Abs 5 UGB bleibt unberührt.

5.3          Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate ab Lieferung.

5.4          Liegt ein Mangel vor, so ist SANNY-SOLUTIONS nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) berechtigt, sofern SANNY-SOLUTIONS nicht zur Verweigerung (vgl. B. § 932 Abs 4 ABGB) berechtigt ist.

5.5          Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aufzulösen (Wandlung) – sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt – oder die Minderung des Kaufpreises zu verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, insbesondere unmöglich ist bzw. SANNY-SOLUTIONS in einem angemessenen Zeitraum nicht gelingt, von SANNY-SOLUTIONS verweigert oder schuldhaft verzögert wird. Zur Vornahme der Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen hat der Kunde SANNY-SOLUTIONS die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.

5.6          Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der restlichen Lieferung.

5.7          SANNY-SOLUTIONS kann nach ihrer Wahl vom Kunden verlangen, dass er das mangelhafte Teil/die Ware auf Kosten von SANNY-SOLUTIONS an eine von ihr genannte Adresse schickt oder er es/sie bereithält und SANNY-SOLUTIONS oder ein von ihr beauftragter Dritter die Mangelbeseitigung oder den Austausch direkt beim Kunden vornehmen/vornimmt.

5.8          Normaler Verschless bzw. gewöhnliche Abnutzung der Ware begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Auf die Gebrauchsanweisung, die der Ware beigefügt ist, wird ausdrücklich hingewiesen. Für Schäden durch davon abweichende Nutzung kann keine Haftung übernommen werden.

5.9          Sollte ausnahmsweise eine Lieferung der Ware vor vollständiger Bezahlung vereinbart sein, darf SANNY-SOLUTIONS die Nachbesserung oder Ersatzlieferung verweigern, solange der Kunde seine Zahlungspflichten nicht in dem Umfang erfüllt hat, der dem mangelfreien Teil der erbrachten Lieferung entspricht (z.B. bei selbständiger Verwendbarkeit).

§ 6

HAFTUNG, SCHADENERSATZ

6.1          SANNY-SOLUTIONS haftet – soweit in diesen AGB nicht anders geregelt – nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

6.2          Die Klagen auf Gewährleistung wegen Mängel der Sache verjähren mit Ablauf von 2 Jahren nach deren Ablieferung an den Käufer, selbst wenn dieser die Mängel erst später entdeckt, es sei denn, dass der Verkäufer eine Haftung auf längere Zeit übernommen hat.

Diese Verjährung gilt für alle Ansprüche aus Sachmängeln, also für Wandelung, Minderung und Schadenersatz, ebenso für einen vertraglich vereinbarten Nachbesserungsanspruch.

Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit werden einvernehmlich ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden.

Die Haftung für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn, insbesondere bei etwa verspäteter oder mangelhafter Lieferung oder bei Nichtlieferung, wird ausgeschlossen.

6.3          Soweit die Haftung von SANNY-SOLUTIONS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter, Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen von SANNY-SOLUTIONS.

§ 7

WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER

7.1          Ist der Kunde Konsument, so kann er den Vertrag widerrufen, soweit die Leistung des Kunden CHF 100.00 übersteigt und sofern die Produkte der Sanny-Solutions für den persönlichen oder familiären Gebrauch des Kunden bestimmt sind.

Der Kunde kann seinen Antrag zum Vertragsabschluss oder seine Annahmeerklärung widerrufen, wenn ihm das Angebot gemacht wurde:

a)          an seinem Arbeitsplatz, in Wohnräumen oder deren unmittelbaren Umgebung;
b)          in öffentlichen Verkehrsmitteln oder auf öffentlichen Strassen und Plätzen;
c)          an einer Werbeveranstaltung, die mit einer Ausflugsfahrt oder einem ähnlichen Anlass verbunden war;
d)          am Telefon oder über vergleichbare Mittel der gleichzeitigen mündlichen Telekommunikation.

Nicht dem Widerrufsrecht sind Verträge unterworfen, die allein auf schriftlichem Weg (oder analog) an den Kunden herangetragen werden.

7.2          Der Widerruf ist an keine Form gebunden. Der Nachweis des fristgemässen Widerrufs obliegt dem Kunden.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt, sobald der Kunde

a) den Vertrag beantragt oder angenommen hat;
b) vom Bestehen des Widerrufsrechtes und der Adresse des Anbieters Kenntnis erhalten hat.

Die Frist ist eingehalten, wenn der Kunde am letzten Tag der Widerrufsfrist dem Anbieter seinen Widerruf mitteilt oder seine Widerrufserklärung der Post übergibt.

7.3          Hat der Kunde widerrufen, so müssen die Parteien bereits empfangene Leistungen unverzüglich zurückerstatten.

Hat der Kunde eine Sache bereits gebraucht, so schuldet er dem Anbieter einen angemessenen Mietzins.

Die Kosten der Rücksendung sind vom Kunden zu tragen.

§8

EIGENTUMSVORBEHALT

8.1          Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SANNY- SOLUTIONS. Der Eigentumsvorbehalt hat auch Gültigkeit gegenüber dem Spediteur, dem die Waren auf Wunsch des Kunden oder auf Veranlassung von SANNY- SOLUTIONS übergeben werden.

8.2          Sollte ausnahmsweise eine Lieferung der Ware vor vollständiger Bezahlung vereinbart sein, ist der Kunde zum Weiterverkauf der Ware vor vollständiger Bezahlung ausschliesslich nach Einholung und nach Massgabe einer schriftlichen Zustimmung von SANNY-SOLUTIONS berechtigt. Die Befugnis zum Weiterverkauf entfällt automatisch, wenn der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat.

8.3          SANNY-SOLUTIONS ist berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten, aber noch nicht vollständig bezahlten Ware zu verlangen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich und vollständig nachkommt oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird sowie bei Abweisung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse oder der Kunde faktisch seine Zahlungen einstellt oder wegen des Abschlusses eines aussergerichtlichen Ausgleichs an seine Gläubiger herantritt. Die Zurücknahme der Ware durch SANNY-SOLUTIONS gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dass dies gesondert schriftlich vereinbart wird. Auch bei Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware bleibt das Recht von SANNY-SOLUTIONS, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bestehen.

§ 9

GEISTIGES EIGENTUM, NACHAHMUNGSVERBOT

9.1          Der Kunde verpflichtet sich, die Ware von SANNY-SOLUTIONS ausschliesslich unter dem von SANNY-SOLUTIONS vorgegebenen Namen und Markenzeichen zu vertreiben.

9.2          Die angebotenen Waren stehen im geistigen Eigentum der SANNY-SOLUTIONS. SANNY-SOLUTIONS verfügt insbesondere für Glashalterungen über ein Internationales Geschmacksmuster, welches bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) unter der Anmeldenummer D093114 registriert ist. Der Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, von SANNY-SOLUTIONS vertriebene Waren im Ganzen oder in Teilen nachzuahmen (zu vervielfältigen) und/oder Dritten Nachahmungen zugänglich zu machen, sei es in identischer oder abgeänderter Form. Diese Verpflichtung bzw. dieses Nachahmungsverbot gilt in jedem Fall für sämtliche Waren der SANNY-SOLTIONS, auch wenn für einzelne Waren keine gewerbliche Schutzrechte bestehen sollten.

9.3          Ohne ausdrückliche Zustimmung von SANNY-SOLUTIONS darf der Kunde keine wie immer gearteten Veränderungen der Waren durchführen. Vertragswidrigen, unautorisierten Veränderungen kann SANNY-SOLUTIONS insbesondere auch mit urheberrechtlichen Ansprüchen begegnen und/oder den Vertrag rückabwickeln und die Waren zurückfordern. Darüberhinausgehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

9.4          Der Kunde verpflichtet sich, von SANNY-SOLUTIONS stammende und/oder verwendete Texte, Skizzen, Zeichnungen, Bilder, Fotografien und sonstige Inhalte weder zu vervielfältigen noch Dritten zur Verfügung zu stellen, soweit es sich nicht um von SANNY-SOLUTIONS eindeutig zur allgemeinen Verbreitung bestimmte Materialien handelt (zB Werbekatalog).

§ 10

DATENSCHUTZ

Im Rahmen des Vertragsabschlusses speichert und verarbeitet SANNY-SOLUTIONS den Vor- und Nachnamen bzw. die Firma des Kunden, seine Anrede, seine Adresse (Postadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), die bestellten Waren und den Kaufpreis sowie bei Kunden, die Unternehmer sind, die Mehrwertsteuer-Nummer (in der Folge kurz gemeinsam: „Daten“). Diese Daten werden – sofern keine darüberhinausgehende, ausdrückliche Zustimmung des Kunden vorliegt – lediglich zum Zwecke der vertraglichen Abwicklung und der Übermittlung der bestellten Waren verarbeitet.

Diese Daten werden somit nach Massgabe von Art. 13 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) rechtmässig erhoben, da sie zur Erfüllung des Vertrages zwischen Sanny-Solutions und dem Kunden erforderlich sind.

Nach Durchführung der Bestellung und Ablauf der Gewährleistungsfrist werden die erhobenen Daten gelöscht, sofern kein anderer Rechtsgrund zur weiteren Verwendung (insbesondere ausdrückliche Zustimmung des Kunden, gesetzliche Aufbewahrungsfristen) vorliegt. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt ausschliesslich an den vom Kunden selbst ausgewählten Zahlungsdienstleister bzw. einen Zustelldienstleister und zwar auch nur soweit, als dies zur Erfüllung dieses Vertrages unbedingt notwendig ist. Der konkrete Vertrag wird zum Zwecke der Durchführung der Bestellung gespeichert.

§ 11

GERICHTSSTAND UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1          Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB sowie Zusicherungen jeglicher Art bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzugeben.

11.2          Auf das Vertragsverhältnis zwischen SANNY-SOLUTIONS und dem Kunden findet das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss aller bi- und/oder multilateraler Abkommen betreffend den Kauf beweglicher Sachen, insbesondere unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge betreffend den internationalen Warenkauf (CISG) sowie der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechtsgesetzes (IPRG) und Rom I Anwendung.

11.3          Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder seinen Wohnsitz oder geschäftlichen Hauptsitz ausserhalb Österreichs hat, ausschliesslich das für A-6841 Mäder, Vorarlberg, Österreich, sachlich zuständige Gericht zuständig. SANNY-SOLUTIONS ist aber auch berechtigt, jeden anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu wählen.

11.4          Bei Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen ist zuständig:

a)          für Klagen der Konsumentin oder des Konsumenten: das Gericht am Wohnsitz oder Sitz einer der Parteien;
b)          für Klagen der Anbieterin oder des Anbieters: das Gericht am Wohnsitz der beklagten Partei.

Als Konsumentenverträge gelten Verträge über Leistungen des üblichen Verbrauchs, die für die persönlichen und familiären Bedürfnisse der Konsumentin oder des Konsumenten bestimmt sind und von der anderen Partei im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit angeboten werden (Art. 32 der Schweizerischen Zivilprozessordnung; ZPO).

11.5          Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall wird anstelle der unwirksamen Bestimmung eine neue Regelung getroffen werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung oder dem mutmasslichen Willen von SANNY-SOLUTIONS entspricht oder am nächsten kommt.

SANNY-SOLUTIONS Handels GmbH
Mähderle 4
A-6841 Mäder
ÖSTERREICH
E: info@sannysolutions.com

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